Fragen und Antworten

Was bringt eine BürgerEnergiegenossenschaft der Allgemeinheit und welchen Nutzen haben die Mitglieder?

Mitglieder gestalten und bestimmen die lokale Energiezukunft. Sie leisten damit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Davon profitieren alle. Zudem erhalten die Mitglieder für ihren jeweiligen Anteil an der Genossenschaft eine Rendite, deren Höhe die Gründungsversammlung beschließt und die – je nach Art der Energieprojekte – variieren kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer BEG und einer GbR?

Die Haftung

Wer kann eine BürgerEnergiegenossenschaft gründen?

Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen, die vor Ort ansässig sind, können eine BürgerEnergiegenossenschaft gründen. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht – unabhängig davon, wie viel Anteile es hat.

Wie läuft der Gründungsprozess für eine BürgerEnergiegenossenschaft ab?

Der Verband der BürgerEnergiegenossenschaften berät und begleitet interessierte Kommunen von der Idee bis zur Umsetzung. Auch der Genossenschaftsverband unterstützt die Gründung örtlicher BürgerEnergiegenossenschaften. Nach ersten Abstimmungsgesprächen wird eine öffentliche Informationsveranstaltung ausgerichtet, bei der es um ein konkretes Startprojekt geht. Sobald Personen gefunden sind, die im Vorstand und im Aufsichtsrat Verantwortung übernehmen, erfolgt die Gründung der BürgerEnergiegenossenschaft.

Wie hoch ist die Vergütung für Erneuerbare Energien?

Auf der Homepage „Bundesverband Solarwirtschaft“ können Sie die aktuellen Vergütungen für Erneuerbare Energien einsehen.

http://www.solarwirtschaft.de/unsere-themen/erneuerbare-energien-gesetz.html